Mels Tier- und Hausbetreuung

Tiere und Zuhause in guten Händen

Selbständigkeit seit 2014 mit Erfahrung in der Tierbetreuung seit 2001

-- in Wetter/Ruhr und Umgebung --


AGB


AGB                   

Mels Tier- und Hausbetreuung           

Geltung der Bedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Mels Tier- und Hausbetreuung gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer, zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift, gültigen Fassung.

Sorgfaltspflicht                 

Die Tiersitterin verpflichtet sich das zu betreuende Tier artgerecht und liebevoll zu behandeln und das Tierschutzgesetz zu beachten.                 

    Außerdem versichert die Tiersitterin, die ihr anvertrauten Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt zu betreten und das Gebäude und das Inventar pfleglich zu behandeln.                   

Aufklärung über Krankheiten / Eigenheiten                 

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tiersitterin über alle Krankheiten und Eigenheiten des Tieres, sowie über 
sonstige Veränderungen des Allgemeinzustandes vor dem zu betreuenden Zeitraum zu informieren.
 Dazu gehören zum Beispiel Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit gegenüber Menschen oder anderen Einflüssen.                 

Tierarzt

Die Tiersitterin kann im Notfall selbst entscheiden, welchen Tierarzt sie wählt. 

Die Tiersitterin ist berechtigt, im Notfall (z.B. Verletzung, akute Erkrankung des zu betreuenden Tieres) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einen Tierarzt aufzusuchen.

Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier in eine Klinik einzuweisen ist und dort gegebenenfalls operiert werden muss, so erfolgt die Einweisung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Notfall mit einer – auch kostenintensiven – Operation einverstanden ist.

Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier aus medizinischen Gründen euthanasiert werden muss, so erfolgt dies ebenfalls im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.   


Haftung                 

    Die Tiersitterin haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten nur für Schäden, welche durch den Tiersitter bei Auftragserfüllung aufgrund offensichtlicher Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Die Schäden werden von der Betriebshaftpflicht Versicherung beglichen. Der Auftraggeber haftet nach § 833 BGB für alle Personen- und Sachschäden, die sein Tier der Tiersitterin und Dritten verursacht.           

Die Tiersitterin haftet nicht bei Krankheit, Tod und Verletzungen des Tieres und leistet auch keine Regresszahlung. 

Bei Freigängerkatzen haftet die Tiersitterin nicht, wenn die Katze nicht nach Hause kommt.     



Sicherheit                 

    Die Übergabe des Wohnungsschlüssels erfolgt persönlich. Sollte der Schlüssel hinterlegt werden, geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers. Die Tiersitterin verpflichtet sich den Schlüssel nur an von ihr befugte Dritte weiterzugeben. Die Tiersitterin garantiert, dass keinesfalls Schlüssel nachgefertigt werden. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches unzugänglich aufbewahrt werden.                                   

Vertretung                 

    Die Tiersitterin kann eine, von ihr befugte, Person bestimmen, die ihre Vertragspflichten übernimmt.                             

Verschiebung der Rückkehr         

Eine Verzögerung der Rückkehr des Auftraggebers ist der Tiersitterin, spätestens am Vortag des letzten Betreuungstages innerhalb der Geschäftszeiten, mitzuteilen. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 

Bezahlung                 

    Bei der Schlüsselübergabe ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in Bar oder innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung an:                 

                    Kto.-Inh. Melanie Kühnast                 

                    IBAN DE02 4405 0199 0612 0291 56       

                    BLZ: 4405 0199               

                    Bank: Sparkasse Dortmund               

Die Restsumme ist 5 Tage nach dem letzten Betreuungstag bar oder auf das oben genannte Konto fällig.           

Bei Erstbetreuung bis zu fünf Tagen ist die volle Summe zu Beginn der Betreuung fällig, andernfalls kann die Betreuung nicht zugesichert werden.                                       

Stornogebühren                 

    Bei Vertragsrücktritt des Auftraggebers fallen folgende Stornogebühren an: 

  • Bis zwei Wochen vor dem ersten Betreuungstag fallen 60 % Stornogebühren an
  • Innerhalb einer Woche oder wenn der Vertrag durch mangelnde Erreichbarkeit des Auftraggebers nicht zu Stande kommt, wird der komplette Betrag fällig.

    Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail, Post, Messengerdienste).

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden ausschließlich für diese genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben werden.

Salvatorische Klausel                         

Weitere Absprachen bedürfen der Schriftform oder gelten als nicht getroffen. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung oder Umdeutung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.               

Stand 23.11.2021                 

                                     

Mels Tier- und Hausbetreuung (Melanie Kühnast)     



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